- Definition:
Die Pflegeanamnese ist in der Regel eine ausführliche, strukturierte Datenerhebung, welche im Rahmen der Alten- und Krankenpflege erfasst wird. Die Anamnese bildet im Prinzip die Krankengeschichte und die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit ab. Die Anamnese ist für die Pflegekraft eine ganz wichtige Informationsquelle, damit sie für den pflegebedürftigen Menschen eine passgenaue Pflege planen kann.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Wenn der Pflegebedürftige im Pflegedienst bzw. im Heim aufgenommen wird, soll idealerweise binnen weniger Tage die vollständige Pflegeanamnese erstellt werden. Im besten Fall kommt es in den ersten 24 Stunden nach Aufnahme zur vollständigen Pflegeanamnese. Falls Sie einen Pflegedienst zur Unterstützung haben, stellen Ihnen die Pflegekräfte aus diesem Grunde viele Fragen zu pflegerischen, medizinischen und auch psycho-sozialen (Ihrem ganz persönlichen Bereich) Themen.
- Beispiel:
Der pflegebedürftige Heinz Schmitz erhält 2-mal täglich Unterstützung vom Pflegedienst am Millerntor. Die Pflegefachkraft Sarah Peters übernimmt die pflegerische Aufnahme und erstellt in den ersten Stunden nach Einzug die Anamnese. Hier erfasst sie:
- alle Themenfelder der Þ SIS (Dokumentation)
- alternativ alle Lebensaktivitäten nach Pflegemodell
- alle pflegerischen Risiken, wie z. B. Infektionsgefahren, Fehlernährung, Austrocknung oder die Gefahr des Wundliegens
- alle pflegerischen Phänomene (z. B. Wunden, Altersverwirrtheit, Verhaltensauffälligkeiten)
- alle genutzten und benötigten Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator, Toilettenstuhl usw.
- alle Bezugspersonen
Darauf aufbauend können die Kollegen dann zeitnah die erste Pflegeprozessplanung erstellen.