- Definition:
Menschen, die aus medizinischen Gründen einer ständigen Überwachung bzw. intensivpflegerischer Versorgung bedürfen, können mithilfe außerklinischer Intensivpflege aus dem klinischen Bereich in ihr häusliches Umfeld zurückkehren bzw. dort verbleiben. Das häusliche Umfeld bezieht sich auf die Wohnung des Betroffenen, die sich auch im Pflegeheim, bei der Familie, in einer Einrichtung des betreuten Wohnens oder in einer Intensivpflege-Wohngruppe befinden kann.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Patienten, die außerklinische Intensivpflege erhalten, werden mit einem höheren Personalschlüssel als üblich versorgt. In der Häuslichkeit mit 1:1, in Wohngemeinschaften und vollstationären Einheiten mit ca. 1:3. Das bedeutet, dass auf einen Mitarbeiter nur 3 pflegebedürftige Menschen kommen.
- Beispiel:
Das Pflegeheim „Abendsonne“ will einen Abschnitt mit 12 Plätzen in eine Station für Wachkoma-Bewohner umwandeln. Es schließt eine entsprechende Vereinbarung mit den Krankenkassen, in denen Vergütung und Qualitätsmerkmale (auch Personalausstattung) definiert sind.