Begutachtungsrichtlinie

  • Definition:

Die Begutachtungsrichtlinie definiert Begriffe im Zusammenhang mit Vorsorgeleistungen (Prävention von Krankheitsfolgen) und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und beschreibt Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Indikationen dieser Leistungen. Sie gibt Hinweise für die sachgerechte Begutachtung und zum Inhalt des Gutachtens. Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden folgende Punkte erhoben:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Verhaltensweisen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Die Punkte „außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ werden auch erhoben, haben aber keinen Einfluss auf die Feststellung der Schwere der Pflegebedürftigkeit.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Wenn Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingeordnet werden, so nutzt der Einstufungsgutachter die aktuelle Begutachtungsrichtlinie zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit. Diese ist der Leitfaden, damit der Gutachter einen passenden Pflegegrad vorschlagen kann. Den rechtsgültigen Bescheid über den Pflegegrad erlässt dann die zuständige Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf Grundlage des Gutachtens, wenn es dort entsprechend geprüft und bewertet wurde.

  • Beispiel:

Der daheim lebende Pflegebedürftige Harry Klein wird zunehmend immobiler. Die PDL empfiehlt dem Sohn, der zugleich als gesetzlicher Betreuer fungiert, einen Þ Höherstufungsantrag zu stellen. Der Gutachter empfiehlt wenige Wochen später in seinem Gutachten tatsächlich eine Höherstufung in den Pflegegrad 4. Die Pflegekasse folgt der Entscheidung und erlässt einen entsprechenden Bescheid.