Beweislastumkehr

  • Definition:

Es gilt grundsätzlich, dass der Kläger die Beweislast dafür trägt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der gültigen Rechtsnorm gegeben sind. Unter bestimmten Voraussetzungen aber kann es dazu kommen, dass der Beklagte nachweisen muss, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nichtzutreffend sind.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Ein Pflegebedürftiger erleidet einen Dekubitus 4. Grades (Fachbegriff für Druckgeschwür nach Wundliegen). Die Krankenkasse des Pflegekunden will das Pflegeheim in Regress nehmen, es kommt zum Gerichtsverfahren. Nun muss das Pflegeheim als Beklagter unter Umständen nachweisen, dass es alles getan hat, um einen solchen Pflegeschaden – hier das Druckgeschwür – zu vermeiden.

  • Beispiel:

Bei dem Gerichtsprozess kann die Pflegeeinrichtung nicht nachweisen, dass sie alles zur Vermeidung des Druckgeschwürs unternommen hat. In der Pflegedokumentation finden sich keine jeweils aktuellen Risikoassessments und auch keine adäquate Maßnahmenplanung zur Vorbeugung eines solchen Druckgeschwürs. Ebenso wenig ist eine Beratung des Pflegebedürftigen ersichtlich. Somit ist die Pflegeeinrichtung nicht in der Lage zu beweisen, dass sie alles zur Vermeidung eines Druckgeschwürs unternommen hat.