Compliance (= Bereitschaft zur Mitwirkung)

  • Definition:

Der Begriff hat für die Medizin eine zentrale Bedeutung, denn er umfasst die Bereitschaft des Patienten zur Mitwirkung und Zusammenarbeit bei der Pflege und Therapie nach ärztlichem Handeln. Hierbei ist neben Kooperation vonseiten des Pflegekunden auch die Therapietreue gemeint – also das dauerhafte Umsetzen des Erlernten.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Besonders psychisch auffällige und demente Menschen haben entweder keine oder nur wenig Bereitschaft, an ihrer Versorgung mitzuwirken. Das führt zu erheblichen Einschränkungen der körperlichen Gesundheit oder den sozialen Kompetenzen. Zudem beschleunigt die Ablehnung der Therapie den weiteren Krankheitsverlauf.

  • Beispiel:

Die zu pflegende Helga Schulze verweigert oft die Körperpflege und das Wechseln der Kleidung. Hautschäden sind bereits erkennbar, aber diese stören die Bewohnerin nicht und führen zu keiner Verhaltensänderung. Auch die zunehmenden Begleitumstände fehlender Körperhygiene, die zu sozialer Isolation führen, scheinen die Dame nicht zu stören.