- Definition:
Teil der Pflegekosten, den ein Versicherter aus eigener Tasche tragen muss. Der Eigenanteil im Heim berechnet sich wie folgt: Gesamtheimentgelt minus Anteil aus der Pflegeversicherung (die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad) = Eigenanteil. Liegt das Gesamtheimentgelt für Pflegegrad 3 bei 3.201,65 €, so wird davon der Anteil der Pflegekasse in Höhe von 1.262 € abgezogen – es entsteht ein Eigenanteil von 1.939,76 €.
In der ambulanten Pflege ist der Eigenanteil die mögliche Zuzahlung zum ausgeschöpften Sachleistungsbudget. Wenn ein Patient den Pflegegrad 3 hat, sein Sachleistungsbudget von1.298 € beim Pflegedienst ausschöpft und noch Leistungen in Höhe von weiteren 400 € in Anspruch nehmen möchte, ist dies sein Eigenanteil, den er privat zuzahlen muss.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
- Der Eigenanteil für die Finanzierung eines Pflegeplatzes liegt im Bundesschnitt bei ca. 1.900 € (Stand Dezember 2019). Je höher der Eigenanteil, desto schwieriger ist es für Heime, die Pflegeplätze zu belegen. Zahlt ein Heim gute Löhne (z. B. im Rahmen eines Tarifvertrages), schlägt sich dies negativ auf den Eigenanteil nieder – jede Lohnsteigerung wird voll vom Pflegebedürftigen getragen.
- Im ambulanten Bereich kann der Pflegebedürftige selber entscheiden, welche Leistungen er in Anspruch nimmt. Insofern hat er selber die Kontrolle über einen möglichen Eigenanteil.
- Beispiel:
Erna Wolf ist Patientin des Pflegedienstes am Millerntor und hat den Pflegegrad 3 zuerkannt bekommen. Frau Wolf möchte, dass der Pflegedienst morgens, mittags und abends kommt. Insgesamt belaufen sich die Kosten der von Frau Wolf ausgewählten Leistungen hierfür auf 1.750 € im Monat. Abzüglich ihres Sachleistungsanspruches von 1.298 € im Monat muss sie also noch 452 € zuzahlen.