Fachaufsichtspflicht (in der Pflege)

  • Definition:

Die Fachaufsicht in der Pflege ist die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von pflegerischem Handeln. Die verantwortliche Pflegefachkraft (Pflegedienstleitung) einer ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtung ist hierzu verpflichtet.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Im Rahmen ihrer Fachaufsichtspflicht gewährleistet die Pflegedienstleitung die Einhaltung der Qualitätsvorgaben und der Qualitätsziele, in dem ihr unterstellten Bereich. Im stationären wie auch im ambulanten Bereich umfasst das in der Regel die Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft. Die Pflegedienstleitung nimmt ihre Fachaufsicht wahr, indem sie sich regelmäßig den pflegerischen Zustand der Pflegebedürftigen anschaut, das Personal bei der Erbringung der Pflege begleitet, die Mängel definiert, an die dafür verantwortlichen Kollegen zur Beseitigung delegiert und die Umsetzung der Maßnahmen kontrolliert. Dazu gehört auch die Beratung pflegender Angehöriger sowie die Beantwortung von Fragen rund um die Pflege, die von pflegenden Angehörigen gestellt werden.

  • Beispiel:

Die Pflegedienstleitung vom Pflegedienst am Millerntor nimmt ihre Fachaufsicht wahr, indem sie sich regelmäßig den pflegerischen Zustand der Pflegebedürftigen anschaut (Pflegevisiten), das Personal bei der Erbringung der Pflege begleitet, die Mängel definiert, an die dafür Verantwortlichen zur Beseitigung delegiert und die Umsetzung der Maßnahmen kontrolliert und verifiziert. So stellt sie z. B. bei 3 Pflegebedürftigen ein Risiko des Wundliegens (Druckgeschwür) fest. Dieses ist aber nicht in der Pflegedokumentation festgehalten, ebenso wenig erforderliche Maßnahmen zur Prophylaxe. Sie notiert die Mängel auf dem Pflegevisitenprotokoll und händigt dies der zuständigen Bezugspflegekraft aus. Auf dem Formular ist der Auftrag „Ausfüllen der Risikoskala, Beschreiben des individuellen Risikos sowie Planung handlungsleitender prophylaktischer Maßnahmen“ mit einer Frist von 5 Tagen dokumentiert. Nach 5 Tagen kontrolliert die Pflegedienstleitung, ob der Auftrag ausgeführt wurde. Die Kontrolle mit dem entsprechenden Ergebnis (erledigt/nicht erledigt – neue Frist) wird ebenso auf dem Formular dokumentiert. Somit weist die PDL nach, dass sie Mängel aufdeckt und für deren Beseitigung sorgt.