- Definition:
Eine Fallbesprechung ist eine zeitlich begrenzte Versammlung mehrerer Pflegekräfte ggf. unter Hinzuziehung von Ärzten und/oder Angehörigen, deren zentrales Thema die Pflegesituation eines bestimmten Bewohners bzw. Patienten ist. Am Ende der Fallbesprechung sollten konkrete Maßnahmen festgelegt werden.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Der Pflegedienst am Millerntor führt jede Woche im Rahmen seiner Teambesprechung eine Fallbesprechung durch. Es wird immer ein Patient thematisiert. Die Fallbesprechungen im Pflegedienst am Millerntor haben immer den Umgang mit Besonderheiten und Veränderungen der pflegerischen Situation eines Patienten zu tun. Die Fallbesprechungen enden immer mit Lösungsmaßnahmen, deren Umsetzung binnen 14 Tagen evaluiert werden. Pflegende Angehörige können in Fallbesprechungen selbstverständlich einbezogen werden, wenn diese es wünschen.
- Beispiel:
Fallbesprechung Willi Meier | ||
P | Problem | Herr Meier versteht einfachste Anweisungen bei Alltagshandlungen nicht mehr. |
Analyse der Ist-Situation | Die Körperpflege, das Ankleiden und die Nahrungsaufnahme sind erheblich erschwert. Der Einsatz dauert 20 Minuten länger, die Versorgungsqualität ist gefährdet. | |
Ursachen des Problems | Schnell fortschreitende Demenz | |
Verbesserungspotenziale | Keine | |
Teilziele festlegen | Einfachste Handlungen wie Kämmen, Trinken, Essen können mühelos durchgeführt werden. | |
Maßnahmen planen | Die Ehefrau wird gebeten, alle benötigten Utensilien in Reichweite und logischer Reihenfolge zu richten. Der Patient bekommt Impulsgabe durch Kamm in die Hand legen und Hand zum Kopf führen, Hand zum Kaffeebecher zu führen, Brot in die Hand geben und Hand zum Mund führen, so lange wiederholen, bis der Patient diesen Handlungsschritt selber durchführt. | |
D | Maßnahmen durchführen | Entsprechend Pflegeplan – Maßnahmen aus obiger Zeile müssen in diesen übertragen werden. |
C | Soll-Ist-Abgleich – was wurde erreicht? | Erneute Fallbesprechung in 14 Tagen |
Maßnahmen bewerten | Erfolgreich, zum Teil erfolgreich (wenn ja, welche Maßnahmen), nicht erfolgreich | |
A | Regelungen einführen | Neuanpassung der Maßnahmen in der nächsten Fallbesprechung |
Ggf. Folgeaktivitäten | s. o. |