Häusliche Krankenpflege-Richtlinie („HKP-Richtlinie“)

  • Definition:

Die Richtlinie regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, also die Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause mit ausgesuchten ärztlichen Leistungen. In der Richtlinie sind die Regeln für die Verordnung und die Kostenübernahme für die einzelnen Leistungen beschrieben. Bestandteil der Richtlinie ist ein nicht abschließendes Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen und ein Sachverzeichnis, darunter die Punkte:

  • Grundlagen
  • Formen und Ziele der häuslichen Krankenpflege
  • Verordnung der häuslichen Krankenpflege
  • Besonderheiten der Verordnung der psychiatrischen Krankenpflege
  • Dauer der Verordnung häuslicher Krankenpflege
  • Genehmigung von häuslicher Krankenpflege
  • Zusammenarbeit mit Pflegediensten/Krankenhäusern
  • Information der Vertragsärzte
  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Ambulante Pflegedienste erhalten vom Arzt eine Verordnung, die definiert, welche Behandlungspflegemaßnahme durchgeführt werden muss und wie oft dies geschehen soll. Der Versicherte muss die Verordnung bei seiner Krankenkasse einreichen. Genehmigt die Krankenkasse diese Leistung, kann der Pflegedienst die Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen. Hinweis: Der Pflegedienst kann die Leistungen auch schon vor Genehmigung der Krankenkasse erbringen. Bis zum Tag einer Leistungsablehnung kann der Pflegedienst diese Leistungen dann auch mit der Krankenkasse abrechnen.

  • Beispiel:

Der Pflegedienst am Millerntor erhält für seinen Patienten Jakob Stauder eine Verordnung über das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Der Pflegedienst kommt morgens zum An- und abends zum Ausziehen der Kompressionsstrümpfe und rechnet die Leistung entsprechend bei der Krankenkasse des Patienten ab. Die Erstverordnung läuft 14 Tage – so sieht es die Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege vor. Da der Patient aber dauerhaft die Kompressionsstrümpfe benötigt, stellt der Hausarzt eine Folgeverordnung für 3 Monate aus.