- Definition:
Der Heimvertragist ein Vertrag zwischen einem Heimbetreiber und einem Heimbewohner), in dem sich der Heimträger zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und/oder Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Lebensalter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen. Der Heimvertrag soll ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen vor Benachteiligungen schützen und sie dadurch in einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützen. Heimverträge müssen den jeweiligen Landesbestimmungen zum Heimrecht entsprechen.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Jeder Heimbewohner hat mit seinem Pflegeheim einen Heimvertrag geschlossen. Ohne Heimvertrag kann es keine Versorgung, Unterkunft und Verpflegung geben.
- Beispiel:
Der hochbetagte, schwer pflegebedürftige, aber noch voll orientierte Ernst Klostermann zieht in die Schlossresidenz am Millerntor ein. Er schließt vor Einzug mit dem Heimbetreiber einen Heimvertrag ab.