Höherstufungsantrag

  • Definition:

Ein Höherstufungsantrag ist der Antrag eines pflegebedürftigen Versicherten, der bereits einen Pflegegrad hat. Mit diesem Antrag macht er deutlich, dass er aufgrund einer Verschlechterung seines Zustandes mehr Hilfe zur Pflege benötigt. Denn ein höherer  Pflegegrad führt automatisch zum Anspruch auf höheres Þ Pflegegeldoder höhere Þ Pflegesachleistungen.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

In der Praxis ist es häufig so, dass Heimbewohner bzw. Patienten in Pflegediensten zum Teil in niedrigeren Pflegegraden eingestuft sind, als es eigentlich der tatsächliche Pflegezustand erfordert.

Im Pflegeheim achtet die PDL darauf, dass alle Heimbewohner entsprechend ihres Pflegebedarfes eingestuft sind. Denn der Pflegegradmix hat entscheidenden Einfluss auf die Personalausstattung im Heim.

Im ambulanten Pflegedienst erhöht sich das Sach- und Geldleistungspotenzial für den Pflegebedürftigen, wenn die PDL darauf achtet, dass alle Patienten entsprechend ihrer Pflegebedürftigkeit eingestuft sind. Ein höheres Sach- und Geldleistungspotenzial führt dazu, dass der Pflegebedürftige mehr Leistungen zur Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung beziehen kann.

  • Beispiel:

Die PDL des Pflegedienstes am Millerntor, Juliane Teichmann, bekommt von ihren Mitarbeitern die Rückmeldung, dass „die Pflege bei Herrn Meier immer schwerer werde“. Vor Ort bespricht sich die PDL mit dem pflegenden Angehörigen und unterstützt ihn beim Stellen eines Höherstufungsantrages. 2 Wochen nach dem MDK-Gutachten kommt der Bescheid, dass sich der Pflegegrad von 3 auf 4 erhöht. Damit steigt der Sachleistungsanspruch von 1.298 € auf 1.612 € pro Monat. So kann der Angehörige – ohne zuzahlen zu müssen – zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu 314 € beim Pflegedienst abrufen. Der zum Pflegevertrag gehörende Kostenvoranschlag muss nun vom Pflegedienst neu erstellt werden.