Jugendschutzgesetz

  • Definition:

Im Jugendschutzgesetz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst.

  • Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:

Das Jugendschutzgesetz greift unter anderem in Form des Jugendarbeitsschutzgesetzes, wenn Pflegeeinrichtungen Mitarbeiter beschäftigen, die noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben. Es gelten vor allem besondere Vorschriften bei der Einsatzplanung. Die PDL muss bei der Dienstplanung genau die Vorgaben beachten, damit sie nicht gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt.

  • Beispiel:

Die Auszubildende Sophia Heinze ist 17 Jahre alt und ist im ersten Lehrjahr ihrer Pflegeausbildung im Pflegedienst an der Castroper Straße. Der Pflegedienstleiter Jochen Abel achtet darauf, dass die minderjährige Auszubildende nicht im Nachtdienst eingesetzt wird, vor dem Berufsschulunterricht nicht länger als bis 20:00 Uhr arbeitet und im Rahmen einer 5-Tage-Woche 2 aufeinanderfolgende Tage frei hat.