Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Definition:

Unter dem Begriff körperbezogene Pflegemaßnahmen (früher „Grundpflege“) sind alle pflegerischen Maßnahmen zusammengefasst, die im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität nötig werden.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Wenn ein Patent gewaschen werden muss, Hilfe bei der Ausscheidung und der Intimpflege benötigt, sowie auf Unterstützung beim Essen und Trinken angewiesen ist, spricht man davon, dass der Angehörige und/oder der Pflegedienst „körperbezogene Pflegemaßnahmen“ bei dem Pflegekunden durchführen. Diese Tätigkeit ist die häufigste bei der Arbeit pflegender Angehöriger und kann – abhängig von der Höhe des Pflegegrades – von einem professionellen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

  • Beispiel:

Der zu Hause lebende Alfons Schneider wird zunehmend hinfälliger. Seine Tochter muss ihm morgens und abends bei der Körperpflege helfen. Auch die Wohnung kann Herr Schneider kaum noch sauber halten. Die Tochter setzt sich mit der Pflegekasse in Verbindung, beantragt eine Einstufungsbegutachtung und organisiert sich einen Pflegedienst. 3 Wochen später hat Herr Schneider Pflegegrad 2, der Pflegedienst übernimmt morgens die Ganzwaschung und die Inkontinenzversorgung. Über den Þ Entlastungsbetrag wird die Reinigung der Wohnung über die Hauswirtschaftskräfte des Pflegedienstes finanziert.