Kombinationsleistungen (Kombination aus Geld- und Sachleistungen)

  • Definition:

Neben der Inanspruchnahme von Þ Sachleistungen und Þ Pflegegeld gibt es für Pflegebedürftige, die in ihrer Häuslichkeit leben, eine dritte Möglichkeit der Finanzierung:Die Kombinationsleistungen sind eine Mischform aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld, die Versicherte des Pflegegrades 2–5 in deren Häuslichkeit in Anspruch nehmen können. Im 11. Sozialgesetzbuch (u. a. Leistungen der Pflegeversicherung) ist diese Möglichkeit im § 38 geregelt.

  • Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:

Schöpft ein Pflegebedürftiger, der in seiner Häuslichkeit von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, seine Sachleistungen nicht aus, kann er anteiliges Pflegegeld beantragen. Die Höhe des anteiligen Pflegegeldes errechnet sich auf Grundlage der abgerufenen Sachleistungen.

  • Beispiel:

Der Pflegekunde Siegfried Holzke hat Pfleggrad 3 und somit Anspruch auf 1.298 € Sachleistungen im Monat bzw. 545 € Pflegegeld. Er schöpft im Monat durchschnittlich 50 % der Sachleistung aus – also 649 €. Er bezieht dazu anteiliges Pflegegeld (50 % des Geldleistungsanspruchs) in Höhe von durchschnittlich 272,50 € im Monat.