Kostenvoranschlag

  • Definition:

Der Kostenvoranschlag des ambulanten Pflegedienstes listet genau die Kosten auf, die für die Pflege (betrifft Þ körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hauswirtschaft, Betreuung) entstehen. Der Kostenvoranschlag bezieht sich immer auf den Zeitraum eines Monats.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Zudem zeigt der Kostenvoranschlag auf, wie hoch eine eventuelle Zuzahlung des Pflegebedürftigen ausfällt bzw. wie hoch das anteilige Þ Pflegegeld ausfällt, wenn der Sachleistungsanspruch aus dem Pflegegrad nicht ausgeschöpft wird. Der Patient bzw. sein pflegender Angehöriger sehen so auf einen Blick, welche Leistungen erbracht werden und welche Kosten (eventuell) entstehen.

  • Beispiel:

Der Pflegedienst an der Castroper Straße legt dem pflegebedürftigen Alfons Schneider (Pflegegerad 2) einen Kostenvoranschlag über die Erbringung Þ körperbezogener Pflegemaßnahmen vor. Dieser beinhaltet den Þ Leistungskomplex 19sowie eine Hausbesuchspauschale. Der Gesamtpreis für einen 31-tägigen Monat beträgt 713 €. So muss der Pflegekunde 15 € zuzahlen. Parallel erhält der Pflegekunde einen Kostenvoranschlag über die Erbringung der Hauswirtschaftsleistung über den Þ Entlastungsbetrag.