- Definition:
Der Leistungsnachweis ist der Nachweis, dass der Pflegedienst alle Leistungen erbracht hat, die er für den jeweiligen Pflegekunden abrechnet. Damit sind die vom Pflegekunden und dem Pflegedienst vereinbarten Maßnahmen der körpernahen Pflegeleistungen, soziale Betreuung und Hauswirtschaft, sowie die vom Arzt verordneten und von der Krankenkasse genehmigten Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gemeint.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Der Leistungsnachweis ist im ambulanten Bereich bares Geld. Ohne den vom Kunden und der PDL unterschriebenen Leistungsnachweis kann der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen nicht mit den jeweiligen Kostenträgern abrechnen. In den Versorgungsverträgen zu Grund- und Behandlungspflege nach § 75 SGB XI bzw. 132, 132a SGB V sind allerdings Verjährungsfristen für die Abrechnung der Leistungen festgelegt. Diese bewegen sich zwischen 6 und 12 Monaten.
- Beispiel:
Die Tochter des pflegebedürftigen Heinrich Schneider ist gleichzeitig als gesetzliche Betreuerin u. a. für Gesundheitsfürsorge und Vermögen zuständig. Sie unterschreibt jeden Monat im Namen ihres Vaters die Leistungsnachweise. Vorher kontrolliert sie diese auf Richtigkeit – vor allem, ob alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Erst mit der Unterschrift der Tochter kann der Pflegedienst den Leistungsnachweis zur Abrechnung verwenden.