- Definition:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt er die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Der MDK kommt in 2 Funktionen in die Einrichtungen: Zum einen in seiner Funktion als Prüforgan. Mithilfe der Qualitätsprüfung beurteilt der MDK vor Ort, ob die Pflegeeinrichtung bzw. der Pflegedienst die vertraglich vereinbarten Qualitätsrichtlinien einhalten. Zum anderen kommt der MDK in Form von Einstufungsgutachtern, die im Rahmen von Þ Höherstufungsanträgen (Wiederholung oder Widerspruch) die Pflegebedürftigkeit eines Pflegekunden beurteilen und der Pflegekasse dann eine Empfehlung für die Einordnung in einen bestimmten Pflegegrad geben. Im ambulanten Pflegedienst kommt der Gutachter in die Häuslichkeit des Pflegekunden.
- Beispiel:
Im Pflegedienst am Millerntor rattert am Montag um 13:30 Uhr das Fax. Der MDK kündigt sich für den Folgetag 24 Stunden später für die Regelprüfung (Qualitätsprüfung) an. Die PDL Juliane Teichmann stellt alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen zusammen und plant den Dienst so, dass 2 Pflegefachkräfte die Prüfer bei den Patientenbesuchen begleiten können. Bevor der MDK Patienten zum Zwecke der Prüfung besuchen darf, holen sich die Prüfer das telefonische Einverständnis der Pflegebedürftigen bzw. der gesetzlichen Vertreter ein. Vor Ort wird das Einverständnis noch einmal schriftlich eingeholt. Jeder Pflegebedürftige bzw. sein gesetzlicher Vertreter hat das Recht, die Prüfung bei sich abzulehnen.
Bei der Qualitätsprüfung wird geprüft, ob sich der zugelassene Pflegedienst an die vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsvorgaben hält.