- Definition:
Die Nachtpflege ist eine teilstationäre Versorgungsform, in der Pflegebedürftige von abends bis zum folgenden Morgen pflegerisch versorgt und betreut werden.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Nachtpflegeeinrichtungen sind eher selten vorzufinden. Solche Einheiten sind eher klein und überschaubar, vergleichbar mit der Größe von Tagespflegeeinrichtungen. Die Versorgung ist stationär angelegt und wird bevorzugt für demente Pflegekunden in Anspruch genommen. Wenn eine Nachtpflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden kann, führt das häufig zu einer Entlastung der ambulanten Tagesschichten oder der pflegenden Angehörigen.
- Beispiel:
Seit 3 Wochen fährt der Pflegedienst an der Castroper Straße montags, mittwochs und am Wochenende nur noch 2x am Morgen und am Mittag statt vorher 3x täglich zu der Patientin Helga Kreuzbein. Sie wird 4x wöchentlich in eine Nachtpflegeeinrichtung gebracht, dort wird die Abendversorgung übernommen. Seit seine Ehefrau in der Nachtbetreuung ist, kann der sie pflegende Ehemann wieder viel besser schlafen und ist tagsüber wieder viel fitter und ausgeglichener.