Nationaler Expertenstandard

  • Definition:

Nationale Expertenstandards bilden die fachliche Grundlage für den Umgang mit bestimmten Themen. Derzeit gibt es Expertenstandards zu Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz, orale Ernährung im Alter, Pflegeüberleitung, Beziehungsgestaltung bei Demenz, Wundversorgung und Schmerzmanagement (akut und chronisch), Mobilitätsförderung.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Die ca. 180 Seiten starken Abhandlungen können für die Pflegepraxis auf wenige Seiten reduziert werden. Für Pflegeeinrichtungen sind die Kommentierungen der Standardkriterien zu Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von zentraler Bedeutung. Hier finden sich die Informationen, die in einrichtungsspezifische Handlungsrichtlinien /Verfahrensanweisungen/Versorgungsstandards heruntergebrochen werden können. Wichtig: Die regelmäßige Aktualisierung der Unterlagen dazu in der Pflegeeinrichtung wird vom Þ MDK geprüft.

  • Beispiel:

Das zentrale Qualitätsmanagement einer gewissenhaft arbeitenden, ambulanten Pflegedienstkette hat alle Expertenstandards auf jeweils 2-seitige Versorgungsstandards für die Pflegekräfte herunterbrechen lassen. Als Grundlage wird ein externer Fachinformationsdienst genutzt, um eigene Ressourcen zu sparen. Die einfache, klare Sprache führt dazu, dass die Pflegekräfte die Aussagen mühelos nachweislich umsetzen können. Das wiederum führt dazu, dass die Pflegebedürftigen in ihrer Häuslichkeit nach dem neuesten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse versorgt sind und auch die pflegenden Angehörigen die richtigen Maßnahmen anwenden können. Hierzu bekommen sie immer wieder Unterstützung durch Beratung und Anleitung seitens der Pflegekräfte.