Ordnungsrecht

  • Definition:

Das Ordnungsrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die der Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Teil- und vollstationäre Einrichtungen, sowie einige Demenz-Wohngemeinschaften oder ambulante Dienste (abhängig vom jeweiligen Landesrecht), unterliegen unter anderem den Spielregeln des Ordnungsrechts. Denn der Staat hat die Aufgabe einzugreifen, wenn Leib oder gar Leben von pflegebedürftigen Personen in Pflegeeinrichtungen gefährdet sind. Hierzu gibt es die Heimaufsichtsbehörden, die ebenfalls in der Regel jährlich die Einrichtungen prüfen, die unter das jeweilige Landesheimgesetz fallen.

  • Beispiel:

Die Demenz-WG „1000 Feuer“ mitten im Ruhrgebiet ist eine anbieterverantwortete Wohngemeinschaft. Damit fällt diese unter das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), also kommen jährlich 2 Mitarbeiter der WTG-Behörde zur Prüfung in die Wohngemeinschaft.