Personalschlüssel

  • Definition:

Der Personalschlüssel ist die Vorgabe für voll- und teilstationäre Einrichtungen, wie viel Personal vorgehalten werden muss. Dies bezieht sich in vollstationären Einrichtungen vor allem auf die Anzahl Personal, die je Anzahl Pflegekunden im jeweiligen Pflegegrad vorgehalten werden muss. Der Personalschlüssel variiert je nach Bundesland.

  • Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:

Jedes Pflegeheim in Deutschland muss Personal in Höhe des vereinbarten bzw. in ordnungsrechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen Personalschlüssels vorhalten. Der Personalschlüssel ist die Grundlage für die Gesamtzahl der Stellen und für die Dienstplanung auf den einzelnen Wohnbereichen sowie für den Nachtdienst.

  • Beispiel:

Eine Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen muss für einen Bewohner des Pflegegrads I 0,125 Mitarbeiter, für Pflegegrad II 0,21, für Pflegegrad III 0,33, für Pflegegrad IV 0,45 und für Pflegegrad V 0,5 Mitarbeiter je Bewohner vorhalten. Aufgrund des durchschnittlichen Pflegegradmix ergibt sich ein Personalschlüssel von insgesamt 31 Vollzeitkräften für die Bewohner bei einer Auslastung von 98 % bei 100 Plätzen. Bei den Regelprüfungen durch die Þ Heimaufsicht überprüfen die Heimaufsichtsmitarbeiter auch, ob das Pflegeheim den vorgeschriebenen Personalschlüssel einhält.