Pflegegrad

  • Definition:

Unter dem Pflegegrad versteht man die Einstufung von Pflegebedürftigkeit bei den Betroffenen. Es gibt 5 Pflegegrade – wobei Pflegegrad 1 die leichteste Stufe der Pflegebedürftigkeit abbildet und im Gegensatz dazu der Pflegegrad 5 die höchste Stufe abbildet. Der jeweilige Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen in welcher Höhe seitens der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. 

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen in seiner Häuslichkeit versorgen, hat dieser Anspruch auf Geld- und / oder Sachleistungen. Die Anspruchsgrundlage ist diese (Stand Mai 2021):

PflegegradSachleistungGeldleistung
1125,00 €0,00 €
2689,00 €316,00 €
31.298,00 €545,00 €
41.612,00 €728,00 €
51.995,00 €901,00 €

Zudem ist eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen möglich.

Möglicherweise werden im Juli 2021 die Sach- und Geldleistungen um jeweils 5% angehoben.

Für die Pflegegrade 2 – 5 gelten zudem diese Leistungen:

§ 39 Verhinderungspflege: bis zu 2.418 € jährlich (wobei bei Überschreitens eines Betrages von 1.612 € jeder weitere für die Verhinderungspflege genutzte Euro auf das Kurzzeitpflegebudget angerechnet wird!)

§ 40 (2) Pflegehilfsmittel: 60 € im Monat (bis 31.12.2021)

§ 40 (4) wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 €

§ 41 Tages- und Nachtpflege*: analog des oben aufgeführtem Sachleistungspotenzials der Pflegegrade 2 – 5

§ 42 Kurzzeitpflege: bis zu 1.612 € je Kalenderjahr

§ 45 b Entlastungsbetrag: 125 € im Monat

*Hinweis Tagespflege: Im Zuge der angedachten Pflegereform könnten sich die Leistungen zur Tagespflege halbieren (Stand Mai 2021).

Im stationären Bereich gelten diese Sachleistungen:

PflegegradMonatlicher Anspruch auf vollstationäre Versorgung
2770,00 €
31262,00 €
41775,00 €
52005,00 €

Zudem haben Heimbewohner nach § 43b SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.

  • Beispiel:

Ambulant:

Der pflegebedürftige Willi Meier lebt zusammen mit seiner Ehefrau in der eigenen Wohnung. Herr Meier hat Pflegegrad 3 und wird vom Pflegedienst an der Castroper Straße versorgt. Willi Meier schöpft sein gesamtes Sachleistungspotenzial in Höhe von 1.298 € aus. Dafür kommt der Pflegedienst morgens und abends und übernimmt dabei die Körperpflege, die Inkontinenzversorgung sowie das An- und Auskleiden. Darüber hinaus kommt 1x pro Woche eine Betreuungskraft für 1 Stunde und spielt mit Herrn Meier Schach. Diese Betreuung finanziert der Patient über die 125 € Entlastungsbetrag.

Stationär:

Die pflegebedürftige Gertrud Krause zieht in die Schlossresidenz am Millerntor ein. Frau Krause hat den Pflegegrad 4. Dadurch sind 1.775 € der gesamten monatlichen Heimkosten in Höhe von 3.500 € abgedeckt.