- Definition:
Unter dem Pflegegrad versteht man die Einstufung von Pflegebedürftigkeit bei den Betroffenen. Es gibt 5 Pflegegrade – wobei Pflegegrad 1 die leichteste Stufe der Pflegebedürftigkeit abbildet und im Gegensatz dazu der Pflegegrad 5 die höchste Stufe abbildet. Der jeweilige Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen in welcher Höhe seitens der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen in seiner Häuslichkeit versorgen, hat dieser Anspruch auf Geld- und / oder Sachleistungen. Die Anspruchsgrundlage ist diese (Stand Mai 2021):
Pflegegrad | Sachleistung | Geldleistung |
1 | 125,00 € | 0,00 € |
2 | 689,00 € | 316,00 € |
3 | 1.298,00 € | 545,00 € |
4 | 1.612,00 € | 728,00 € |
5 | 1.995,00 € | 901,00 € |
Zudem ist eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen möglich.
Möglicherweise werden im Juli 2021 die Sach- und Geldleistungen um jeweils 5% angehoben.
Für die Pflegegrade 2 – 5 gelten zudem diese Leistungen:
§ 39 Verhinderungspflege: bis zu 2.418 € jährlich (wobei bei Überschreitens eines Betrages von 1.612 € jeder weitere für die Verhinderungspflege genutzte Euro auf das Kurzzeitpflegebudget angerechnet wird!)
§ 40 (2) Pflegehilfsmittel: 60 € im Monat (bis 31.12.2021)
§ 40 (4) wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 €
§ 41 Tages- und Nachtpflege*: analog des oben aufgeführtem Sachleistungspotenzials der Pflegegrade 2 – 5
§ 42 Kurzzeitpflege: bis zu 1.612 € je Kalenderjahr
§ 45 b Entlastungsbetrag: 125 € im Monat
*Hinweis Tagespflege: Im Zuge der angedachten Pflegereform könnten sich die Leistungen zur Tagespflege halbieren (Stand Mai 2021).
Im stationären Bereich gelten diese Sachleistungen:
Pflegegrad | Monatlicher Anspruch auf vollstationäre Versorgung |
2 | 770,00 € |
3 | 1262,00 € |
4 | 1775,00 € |
5 | 2005,00 € |
Zudem haben Heimbewohner nach § 43b SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
- Beispiel:
Ambulant:
Der pflegebedürftige Willi Meier lebt zusammen mit seiner Ehefrau in der eigenen Wohnung. Herr Meier hat Pflegegrad 3 und wird vom Pflegedienst an der Castroper Straße versorgt. Willi Meier schöpft sein gesamtes Sachleistungspotenzial in Höhe von 1.298 € aus. Dafür kommt der Pflegedienst morgens und abends und übernimmt dabei die Körperpflege, die Inkontinenzversorgung sowie das An- und Auskleiden. Darüber hinaus kommt 1x pro Woche eine Betreuungskraft für 1 Stunde und spielt mit Herrn Meier Schach. Diese Betreuung finanziert der Patient über die 125 € Entlastungsbetrag.
Stationär:
Die pflegebedürftige Gertrud Krause zieht in die Schlossresidenz am Millerntor ein. Frau Krause hat den Pflegegrad 4. Dadurch sind 1.775 € der gesamten monatlichen Heimkosten in Höhe von 3.500 € abgedeckt.