Pflegesachleistungen

  • Definition:

Pflegesachleistungen umfassen den Anspruch der Versicherten der Pflegegrade 2–5 auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Geregelt ist dies im § 36 SGB XI.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Die Inanspruchnahme von Pflegesachleistung ist die Möglichkeit, sich Entlastung im Alltag zu schaffen und Teile der Pflege in professionelle Hände abzugeben. Unter Sachleistungen verstehen sich beispielsweise:

  • körpernahe Pflegeleistungen
  • Betreuungsleistungen
  • hauswirtschaftliche Leistungen

Der monatliche Sachleistungsanspruch für Pflegekunden, die in der Häuslichkeit versorgt werden, ist Stand 01.01.2021 dieser:

Pflegegrad 2:              689 €

Pflegegrad 3:           1.298 €

Pflegegrad 4:           1.612 €

Pflegegrad 5:           1.995 €

  • Beispiel:

Der Pflegedienst Schwarze Rose bietet dem Interessenten Fritz Klein (Pflegegrad 4) an, morgens die Körperpflege mit Inkontinenzversorgung, mittags die Unterstützung beim Essen sowie bei der Ausscheidung und abends eine Teilwaschung im Rahmen der Inkontinenzversorgung an. Damit ist das Sachleistungspotenzial von 1.612 € nahezu ausgeschöpft.