Pflegesatz

  • Definition:

Pflegesätze sind die Entgelte der Heimbewohner oder ihrer Kostenträger für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen des Pflegeheims sowie für die Betreuung und, soweit kein Anspruch auf Krankenpflege nach § 37 des Fünften Buches besteht, für die medizinische Behandlungspflege (§ 84 Abs.1 Satz 1 SGB XI).

Das Heimentgelt setzt sich aus jenem Pflegesatz sowie diesen Komponenten zusammen:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Þ Investitionskosten
  • Zusatzleistungen

Der Pflegesatz ist also die Vergütung für die reinen Grund- und Behandlungspflegeleistungen.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Jede Pflegeeinrichtung verhandelt in der Regel jährlich ihre Pflegesätze mit den zuständigen Pflegekassen. Die Pflegesätze beeinflussen die Höhe des Entgeltes. Jede Pflegesatzerhöhung zieht derzeit (Stand 01.01.2021) auch die Erhöhung des Þ Eigenanteils für die Bewohner nach sich. Letzteres ist gerade Gegenstand einer breiten politischen Diskussion und könnte sich nach einer neuerlichen Pflegereform ändern.

  • Beispiel:

Das Pflegeheim Haus am Wald kann nach der letzten Verhandlung seine Pflegesätze um 2,5 % anheben. Dadurch steigt aber auch der Eigenanteil für die Heimbewohner um den gleichen Euro-Betrag, der der jeweiligen Erhöhung von 2,5 % entspricht – so werden bei einer Pflegesatzerhöhung um 2,5 % aus vorher 2.000 € nun 2.050 €.