- Definition:
Der Pflegevertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Pflegebedürftigem und dem ambulanten Pflegedienst. Der Vertrag regelt unter anderem die Art und den Umfang der Pflegeleistungen sowie u. a. Haftungsregelungen und Kündigungsfristen.
- Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:
Jeder Pflegebedürftige bzw. sein gesetzlicher Vertreter schließt einen Pflegevertrag mit dem ihn versorgenden ambulanten Pflegedienst. Im ambulanten Pflegedienst kann es vorkommen, dass der Pflegebedürftige 2 Verträge schließt: Nämlich dann, wenn er a) Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) und gleichzeitig b) Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) erhält.
- Beispiel:
Der Patient Willi Meier erhält von seinem Pflegedienst 3x täglich Medikamente (SGB V-Leistung) und wird einmal morgens gewaschen (SGB XI-Leistungen). Der Pflegebedürftige hat je einen Vertrag über die Erbringung von SGB V-Leistungen sowie über die Erbringung von SGB XI-Leistungen mit seinem Pflegedienst abgeschlossen.