Qualitätsprüfung

  • Definition:

Die Qualitätsprüfung ist eine in der Regel jährliche Überprüfung von zugelassenen Pflegeeinrichtungen durch den Þ MDK. Seit dem Herbst 2019 gelten für stationäre Pflegeeinrichtungen diese 6 Qualitätsbereiche:

  1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
  2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
  4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
  5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
  6. Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement

Diesen 6 Qualitätsbereichen sind 24 Qualitätsaspekte untergeordnet.

Für die ambulante Pflege wird es voraussichtlich diese Qualitätsaspekte geben (Stand 01.01.2021):

  1. Unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte (Aufnahmemanagement, Reaktion auf Risiken und Gefahren, Reaktion auf Destabilisierung von Versorgungssituationen)
  2. Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen (z. B. Mobilität, Körperpflege, Essen/Trinken, Ausscheidung, Kommunikation, Kognition, Beratung, Unterstützung der Selbstpflegekompetenz, Schmerzmanagement, Gestaltung des Alltagslebens)
  3. Maßnahmen im Rahmen ärztlich verordneter Leistungen (verordnungsfähige Maßnahmen aus der HKP-Richtlinie)
  4. Sonstige Qualitätsaspekte in der personenbezogenen Prüfung (Zusammenarbeit mit Angehörigen; Erfassung von und Reaktion auf Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung, Unterversorgung)
  5. Einrichtungsbezogene Qualitätsaspekte (internes Qualitätsmanagement, Hygiene, Qualifikation + Aufgabenwahrnehmung der PDL)
  • Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:

Während der Qualitätsprüfung ist der Þ MDK 1–2 Tage in der Einrichtung bzw. im Pflegedienst. Die Prüfer begutachten die Pflegekunden, schauen sich QM-Dokumente an und analysieren die Pflegedokumentation. Nach etwa 2 Wochen bekommt die Einrichtung bzw. der Pflegedienst einen Bericht mit einem vorläufigen Maßnahmenplan, um vorgefundene Mängel abzuarbeiten. Nach Verstreichen einer Anhörungsfrist erlassen die Landesverbände der Pflegekassen dann gegebenenfalls einen endgültigen Maßnahmenbescheid.

  • Beispiel:

Im Pflegedienst an der Castroper Straße hat sich der Þ MDK angekündigt. Zu Beginn der Prüfung werden die Patienten ausgewählt und Einverständniserklärungen für die Inaugenscheinnahme und die Analyse der Pflegedokumentation eingeholt. Der Pflegedienstleiter Jochen Abel und eine weitere Pflegefachkraft werden später mit jeweils einem Prüfer zu den Patienten fahren. Zurück im Pflegedienst begleiten beide Pflegedienstmitarbeiter dann die Prüfung der Pflegedokumentationen der betreffenden Patienten. Am Ende gibt es mit allen Beteiligten ein Abschlussgespräch, in dem der Pflegedienst bereits eine Tendenz erfährt, ob die Prüfung gut oder weniger gut gelaufen ist.