Rehabilitationsmaßnahme

  • Definition:

Rehabilitation ist laut Þ SGB eine Sozialleistung zur Wiedereingliederung einer kranken, körperlich oder geistig behinderten oder von Behinderung bedrohten Person in das berufliche und gesellschaftliche Leben.

  • Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:

In Einzelfällen kann es sein, dass Heimbewohner für Wochen abwesend sind, weil sie sich nach akuten Krankheiten oder aufgrund chronischer Erkrankungen in einer Reha-Maßnahme in einer entsprechenden Einrichtung befinden. Der Heimplatz wird derweil freigehalten, damit der Bewohner nach Beendigung der Maßnahme wieder in sein gewohntes Zimmer zurückkehren kann.

  • Beispiel:

Nach einem Sturz mit einer komplizierten Beckenfraktur wird der Heimbewohner Klaus Beimer von der Klinik in eine geriatrische Reha-Klinik verlegt. Nach 6 Wochen kehrt der Bewohner zurück und kann wieder kurze Strecken (ca. 20 Meter) am Rollator laufen.