RKI-Richtlinien

  • Definition:

Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Arbeit des Robert-Koch-Institutes (RKI) einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Das Robert Koch-Institut gibt regelmäßig aktualisierte Leitlinien heraus, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut entwickelt werden und als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten dienen.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die RKI-Richtlinien bei sich umzusetzen. Zumindest die für die jeweilige Einrichtung relevanten Aspekte müssen nachweislich umgesetzt werden. Die für ambulante, teil- und vollstationäre Einrichtungen relevanten Richtlinien sind die zur Prävention nosokomialer Pneumonien (Lungenentzündungen), katheterassoziierter Harnwegsinfekte (Blasenentzündungen als Folge von Katheterisierungen), zur Händedesinfektion, zu Þ MRSA und zur Infektionsprävention bei Gefäßkathetern.

  • Beispiel:

Im Pflegedienst am Millerntor werden alle Mitarbeiter auf die RKI-Richtlinien geschult. In mühsamer Kleinarbeit hat der Qualitätsbeauftragte die für die ambulante Pflege

relevanten Aussagen zu

  • Händedesinfektion,
  • Prävention nosokomialer Pneumonien,
  • Prävention katheter-assoziierter Harnwegsinfekte,
  • MRSA,
  • Empfehlung zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen,

erarbeitet und in einfache Handlungsstandards überführt. Diese werden jährlich nachweislich geschult. In der MDK-Prüfung kann die PDL Juliane Teichmann auf Nachfrage alle personenbezogene Schulungsnachweise vorlegen.