- Definition:
Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist die Arbeit des Robert-Koch-Institutes (RKI) einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Das Robert Koch-Institut gibt regelmäßig aktualisierte Leitlinien heraus, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut entwickelt werden und als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Pflegediensten dienen.
- Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:
Ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die RKI-Richtlinien bei sich umzusetzen. Zumindest die für die jeweilige Einrichtung relevanten Aspekte müssen nachweislich umgesetzt werden. Die für ambulante, teil- und vollstationäre Einrichtungen relevanten Richtlinien sind die zur Prävention nosokomialer Pneumonien (Lungenentzündungen), katheterassoziierter Harnwegsinfekte (Blasenentzündungen als Folge von Katheterisierungen), zur Händedesinfektion, zu Þ MRSA und zur Infektionsprävention bei Gefäßkathetern.
- Beispiel:
Im Pflegedienst am Millerntor werden alle Mitarbeiter auf die RKI-Richtlinien geschult. In mühsamer Kleinarbeit hat der Qualitätsbeauftragte die für die ambulante Pflege
relevanten Aussagen zu
- Händedesinfektion,
- Prävention nosokomialer Pneumonien,
- Prävention katheter-assoziierter Harnwegsinfekte,
- MRSA,
- Empfehlung zur Prävention von Infektionen, die von Gefäßkathetern ausgehen,
erarbeitet und in einfache Handlungsstandards überführt. Diese werden jährlich nachweislich geschult. In der MDK-Prüfung kann die PDL Juliane Teichmann auf Nachfrage alle personenbezogene Schulungsnachweise vorlegen.