SGB V

  • Definition:

Ist gleich Krankenversicherung. Das SGB V stellt die gesetzliche Grundlage für die Gewährung häuslicher Krankenpflege für gesetzlich und freiwillig krankenversicherte Bürger da. Es ist abgegrenzt zum Þ SGB XI zu betrachten, welches die Inhalte und Anspruchsgrundlagen der sozialen Þ Pflegeversicherung abbildet.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Für die ambulante Pflege stellt das SGB V eine wichtige Erlösquelle dar. In der Regel wird mindestens ein Drittel aller Erlöse eines Pflegedienstes aus dem SGB V-Bereich generiert.

Im stationären Bereich spielt die Krankenkasse als Leistungsträger in der Regel keine Rolle. Nur bei Zusatzvereinbarungen, z. B. bei besonders hohem behandlungspflegerischen Bedarf eines Versicherten (z. B. Intensivpflege, außerklinische Beatmung) gibt es für stationäre Einrichtungen auch SGB V-Erlöse.

  • Beispiel:

Der Patientin des Pflegedienstes Schwarze Rose, Frau Becker, geht es zunehmend schlechter. So fällt es ihr schwer, ihre Tabletten zu sortieren. Die Pflegefachkraft erkennt das Problem und fordert eine entsprechende Verordnung zum Stellen der Medikamente vom Hausarzt an. Somit können künftig die Tabletten wöchentlich vom Pflegedienst gestellt werden, damit die Patientin die Medikamente korrekt nach ärztlicher Anordnung einnehmen kann.