SGB XI

  • Definition:

Ist gleich Pflegeversicherung: Das SGB XI ist unter anderem gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Leistungen für körpernahe Pflegleistungen, Hauswirtschaft und Betreuung für Bürger, die im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung leistungsberechtigt sind.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Für ambulante Pflegedienste stellt das SGB XI neben dem Þ SGB V die wichtigste Erlösquelle dar. Der ambulante Pflegedienst erbringt für die Versicherten Pflegesachleistungen, hauswirtschaftliche Leistungen und Leistungen der Betreuung, die dann mit den Pflegekassen aufgrund des SGB XI abgerechnet werden können.

Im stationären Bereich ist die Pflegeversicherung die Haupterlösquelle. Je nach Pflegegrad finanziert sie den Heimplatz für einen Bewohner anteilig.

  • Beispiel:

Nachdem der Bewohner Ludwig Nattermann von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 hochgestuft wurde, erhält die Einrichtung nun statt 1.262 € monatlich 1.775 € monatlich von der zuständigen Pflegekasse.