SGB XII

  • Definition:

Ist gleich Sozialhilfe. Das SGB XII regelt unter anderem Leistungen und Anspruchsgrundlagen zur Sozialhilfe.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Sozialhilfe dient der nachrangigen Sicherung notwendiger Hilfeleistungen. Sie springt dann ein, wenn ein Pflegebedürftiger entweder keine oder nur teilweise Leistungen aus der Kranken- und/oder Pflegeversicherung bezieht, um seine erforderliche Pflege sicherzustellen.

  • Beispiel:

Frau Hermine Schmitz benötigt eine Haushaltshilfe, die sie aus eigenen Mitteln nicht bezahlen kann. Der Pflegedienst an der Castroper Straße schickt die Hauswirtschaftskraft Anna Koch, nachdem er vom zuständigen Sozialamt die Genehmigung für den Einsatz erhalten hat. Die Mitarbeiterin reinigt die Wohnung und kümmert sich um die Wäschepflege der Patientin.