Verordnung

  • Definition:

Formular, auf dem der verordnende Arzt die Delegation einer oder mehrerer Behandlungspflegemaßnahmen an den Pflegedienst festschreibt. Die Verordnung ist zugleich ein Dokument für die Abrechnung der Leistungen.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Die Verordnung ist für den Pflegedienst eine der wichtigsten Abrechnungsdokumente. Zudem ist die Verordnung auch als ärztliche Weisung zu verstehen, was genau die Pflegekräfte bei dem betreffenden Pflegebedürftigen durchzuführen haben. Die auf der Verordnung beschriebenen Behandlungspflegeleistungen sind genauso umzusetzen – nach Art, Vorgehen und Intervall.

  • Beispiel:

Der Pflegedienstleiter des Pflegedienstes an der Castroper Straße achtet darauf, dass alle Verordnungen richtig ausgestellt sind, vom Pflegebedürftigen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden und binnen 3 Tagen an die jeweils zuständige Krankenkasse verschickt werden. Die Bescheide über die Genehmigung der Verordnungen dienen am Monatsende dazu, die Abrechnungsunterlagen für die  Þ SGB V-Leistungen zu vervollständigen und die Leistungen entsprechend vergütet zu bekommen.