Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

  • Definition:

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt in Deutschland die zivilrechtlichen Fragen für Þ Heimverträge und Þ Pflegeverträge und stellt daher eine wichtige rechtliche Grundlage für Betreiber von Heimen und Pflegediensten dar. Das WBVG ersetzt seit dem 1. Oktober 2009 Regelungen aus dem alten Bundesheimgesetz.

  • Bezogen auf den Angehörigen-Alltag bedeutet dies:

Die Þ Heimverträge im stationären Bereich sowie die Þ Pflegeverträge für die ambulante Versorgung müssen unbedingt auf die Grundlagen des WBVG umgestellt sein. Besonders diese Bereiche sind relevant:

  • Vertragsdauer
  • Vertragsanpassung bei Änderungen des Pflege- oder Betreuungsbedarfes
  • Entgelterhöhungen
  • Kündigungsklauseln
  • Beispiel:

Der Pflegedienst am Millerntor lässt seit 20 Jahren seine Þ Pflegeverträge alle 2 Jahre durch einen Fachanwalt auf Aktualität prüfen. Insofern ist sichergestellt, dass alle Gesetzesänderungen, die das Pflegevertragswesen betreffen, auch umgesetzt sind.